
“So innovativ werden Existenzgründer in Deutschland behandelt”
Steuerpüfung bei einem kleinen Selbständigen
“Ich wollte etwas selber machen. Selbständigkeit mit deutschen Behörden”
Hintergrund:
Ich habe eine feste Arbeit in leitender Stellung im (dänischen) öffentlichen Dienst. Aber seit jeher trieb mich der Gedanke auf ein zweites Standbein. Etwas ausprobieren. Ideen und kreative Gedanken in Umsatz und Erfolg verwandeln. Meine kaufmännische Ausbildung war und ist mein Motor.
Der Start:
Im Jahre 2003 gründete ich ein Gewerbe in Deutschland. Ich hatte noch einen Wohnsitz in Deutschland, der mir als Firmensitz dienen konnte. Dinge, die in Zeiten von Ltd.-Gesellschaften und der EU kein Problem darstellen sollten. Die Idee war klar. Ein reines Internetgeschäft. Zunächst habe ich meine Dienstleistung verkauft. Internetseiten und Werbeberatung im Netz.
Was in der Zukunft geschehen ist, muss ich hier dokumentieren!
Ich habe mein Gewerbe steuerlich angemeldet (bei eBay etc. tummeln sich tausende steuerlich “unbelastete” mit gewerblichen Hintergrund).
Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, dass ich “im grauen Bereich” Geld erwirtschafte.
Das war schon der erste Fehler! Will man ehrlich sein, sollte man offensichtlich die Gewerbeanmeldung unterlassen. Die Folgen können sonst fatal sein.
Bist Du erst einmal in der Zange des Finanzamtes, dann macht das keinen Spass mehr!
Einen Haufen Papiere – für jeden normalen Mensch kaum zu verstehen – bekommt man dann. Viele Paragraphen und Beamten-Deutsch.
Vier Jahre als Zusatzgeschäft. Keine sonderlichen Forderungen und keine Gewinne. Spass am tüfteln und ausprobieren.
Doch dann im April 2008 eine Sonderprüfung der Umsatzsteuer!
Allein die Form, machte mich zum wirtschaftlichen Schwerverbrecher in Deutschland! Von “angeordnet” bis “sofort” und diversen Anrufen stellte das Finanzamt Flensburg klar, dass Sie einen massiven Steuerhinterzug befürchten. Eine Sonderprüfung meiner Unterlagen, sollte die versteckten Millionenumsätze und mein Kapital an das Tageslicht bringen!
Mit welcher Willkür und Abgehobenheit diese Staatsdiener die Umsatzsteuer prüfen, werde ich im zweiten Teil veröffentlichen.







